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Haushaltsgenehmigung 2008 PDF Drucken E-Mail

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An Herrn

Oberbürgermeister Dr. Weichel

 - Im Hause -

Genehmigung der Haushaltssatzung 2008
– Ergebnisverbesserung im Verwaltungshaushalt sowie Rückführung der Kreditermächtigung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Weichel,

in der Begründung zur ursprünglichen Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass „die Ausgabenkürzung individuell auf Basis der Vorjahresergebnisse sowie der Ermächtigung 2008 und des momentanen Ausgabenstandes unter Berücksichtigung der darüber hinaus schon gebundenen Mittel“ erfolgte. Unabhängig von der Änderung der Anlage 2 in der Stadtratssitzung vom 31. Juli 2008 ergeben sich für die FDP Stadtratsfraktion fragen zur künftigen Haushaltsführung der Stadt Kaiserslautern.

Aus dem „Ergebnisvermerk über das mit Vertretern der Stadt Kaiserslautern am 27.5.2008 bei der ADD in Trier stattgefundene Haushaltsgespräch“ wird unter 3b) eine „Ergebnisverbesserung im Verwaltungshaushalt in Höhe von mindestens 2 Mio. € über nachhaltige strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Hebesatzerhöhung bei Steuern, Gebührenerhöhung, Streichungen bzw. Reduzierung von Ausgabeansätzen aufgrund von Eingriffen in das Leistungsangebot, etc.)“ von der Stadt eingefordert. Ausdrücklich wird  darauf hingewiesen, dass „Haushaltsverbesserungen, die auf Korrekturveranschlagungen oder Verschiebungen von Maßnahmen in Folgejahre“ zurückzuführen sind oder „sich einfach zufällig ergeben (..), nicht als Beleg für die Erfüllung der aufsichtsbehördlichen Einsparauflage herangezogen werden können“.

Die FDP Stadtratsfraktion bitte daher um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

Verwaltungshaushalt

1.    Welche in Anlage 2 (geänderte Fassung) zur Beschlussvorlage aufgeführten Positionen wurden in den Haushaltsberatungen für 2008 zu hoch angesetzt? Wurden zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen offensichtlich zu hohe Haushaltsansätze aufgenommen?

2.    Welche Haushaltsansätze (Anlage 2, geänderte Fassung) werden nicht im Haushaltsjahr 2008, sondern im Haushaltsjahr 2009 bzw. in folgenden Haushaltsjahren kassenwirksam?

3.    Welche Positionen aus Anlage 2 (geänderte Fassung) zur Beschlussvorlage erfüllen die Vorgaben der ADD unter 3b) des Ergebnisvermerks?

4.    Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Reduzierung der Ansätze für die Verwaltung und die Bürger der Stadt Kaiserslautern? Können durch die Reduzierungen Maßnahmen nicht begonnen bzw. nicht fristgerecht fertig gestellt werden? Welche sind dies?

5.    Welche Reduzierungen der Haushaltsansätze (Anlage 2, geänderte Fassung) begründen eine Anhebung bei anderen (Unter-) Abschnitten bzw. müssen aus Mitteln in anderen (Unter-) Abschnitten geleistet werden?

6.    Bei welchen Haushaltsansätzen sind schon jetzt Überschreitungen zu erwarten, die nicht in Anlage 2 (geänderte Fassung) aufgeführt sind?

Vermögenshaushalt

1.    Wie wirkt sich die Auflage der ADD aus dem Schreiben vom 27.05.2008 zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008, Seite 7 hinsichtlich der veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse an städtische Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auf Vermögens- und Verwaltungshaushalt, sowie den Kreditbedarf in den Folgejahren aus?

2.    Sind trotz der Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen und des daraus resultierenden Kreditbedarfes von nun mehr 6.130.700 € Mio genügend Mittel in den Folgejahren vorhanden, um die vorgesehene Maßnahmen abzuschließen?

3.    Wie stellt sich die Finanzierung von neuen Maßnahmen dar / sind die Auswirkungen auf neue Maßnahmen, die bislang keine Berücksichtigung als Verpflichtungsermächtigungen finden.

Eigenbetriebe

Welche Maßnehmen werden ergriffen, um eine Haushaltsgenehmigung für die Stadtentwässerung zu erhalten ?

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Hartmeyer
( Fraktionsvorsitzender )

 
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